Grundversorgung
Was bedeutet Grundversorgung?
Ist ein Energieversorgungsunternehmen Grundversorger von Haushaltskunden, so hat es gemäß
§ 36 (1) EnWG Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederspannung öffentlich bekannt zu geben und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungs-unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Wer ist der zuständige Grundversorger?
Grundversorger ist nach § 36 (2) EnWG das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Dieses ist durch den Betreiber des Energieversorgungsnetzes alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmalig am 01.07.2006, für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und zum 30.September des Jahres zu veröffentlichen.
Im Stadtgebiet Magdeburg mit Ausnahme der Gemarkungen Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen sind die Städtischen Werke Magdeburg GmbH (SWM Magdeburg) der zuständige Grundversorger. Sie erreichen die SWM Magdeburg unter:
SWM Magdeburg
Am Alten Theater 1
39104 Magdeburg
www.sw-magdeburg.de
In den Gemarkungen Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen ist der zuständige Grundversorger die E.ON Avacon Vertrieb GmbH:
E.ON Avacon Vertrieb GmbH
Schillerstraße 3
38350 Helmstedt
www.eon.de
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